Für Alle
Haftpflichtversicherung
Schäden die Sie durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit an fremden Personen oder fremden Sachen verüben, werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie werden für diesen Schaden bezahlen müssen, wenn Sie nach deutschem Recht dafür verantwortlich gemacht werden können. Eltern haften für ihre Kinder bis zur Volljährigkeit.
Wichtig: Haustiere (z.B. Katzen, Meerschweinchen und Vögel) die zu Ihrem Haushalt gehören, sind mitversichert. Das gilt nicht für z.B. Hunde und Pferde.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist für einen Schaden zuständig, der folgenden Ereignissen zugrunde liegt: Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Ein Versicherungsschutz besteht nicht für z.B. Hochwasser. Die Elementarschäden sind bei den Versicherern häufig ausgeschlossen. Bei der Versicherungssumme sollte man sich so exakt wie möglich am Wert des gesamten Hausrats orientieren. Alle 5 Jahre sollte eine Prüfung stattfinden, ob die Versicherungssumme noch den Wert des Hausrats deckt.
Rechtschutzversicherung
Folgende Tatbestände kann eine Rechtsschutzversicherung abdecken: z.B. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Miet-Rechtsschutz, Vermieter-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz. Die Bereiche können einzeln, aber auch kombiniert abgeschlossen werden. Hierbei gilt es zu beachten, welche man tatsächlich benötigt.
Für Mieter
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Da die Private Haftpflichtversicherung keine durch Hunde verursachten Schäden abdeckt, empfiehlt es sich für Mieter mit Hunden eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese funktioniert im Prinzip genauso wie die Private Haftpflichtversicherung.
Für Eigentümer
Gebäudeversicherung
Folgende Schadensursachen sind durch diese Versicherung abgedeckt: Feuer, Blitzschlag, Sturm und Leitungswasser. Es gibt auch die Möglichkeit noch weitere Schadensquellen abzusichern: z.B. Hochwasser, oder Erdbeben. Wohnungseigentümer schließen die Gebäudeversicherung gemeinschaftlich ab. In der Hausverwaltung wird die Police auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt und verwaltet. Bei einem Wohnungseigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz auf den neuen Eigentümer über. Es wird der aktuelle Gebäudewert des Objektes versichert. Insofern Sanierungen, Anbauten oder Modernisierungen stattfanden, sollte der Versicherungswert angepasst werden.